Liebe Erziehungsberechtigte,
wir grüßen Sie herzlich und freuen uns über Ihr Interesse an unserer Schule. Bestimmt haben Sie sich auf den Seiten unserer Homepage schon über unser Schulleben informiert und einen ersten Eindruck gewinnen können.
Unser Anliegen ist es, Ihrem Kind und Ihrer Familie den Start in unsere erste Klasse oder in die Vorschule so harmonisch und informativ wie möglich zu gestalten. Damit dies gelingt, laden wir Sie bereits vor der Einschulung zu verschiedenen Veranstaltungen und Informationsabenden ein. So erhalten Sie die Möglichkeit, unser Team, die Schulräume, unsere Abläufe am Nachmittag und unser Leitbild kennenzulernen.
Gerne stehe wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte nehmen Sie für eine Terminvereinbarung Kontakt mit unserem Schulbüro auf.
Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen!
Herzliche Grüße
Ihr Schulleitungsteam
Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2024
Beginn der Schulpflicht
Am 01. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02. Juli 2017 bis zum 01. Juli 2018 geboren wurden. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, diese Kinder bei einer Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen. Dies gilt auch für im Vorjahr schulpflichtig gewordene, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 01. Juli 2018 geboren wurden, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.
Zurückstellung vom Schulbesuch
In Ausnahmefällen können Kinder, die zwischen dem 02. Januar 2018 und dem 01. Juli 2019 geboren wurden, unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen oder sprachlichen Entwicklungsstandes auf Antrag der Sorgeberechtigten oder auf Antrag der Schule und nach Anhörung der Sorgeberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zurückgestellte Kinder werden in eine bestehende Vorschulklasse aufgenommen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ersatzweise den Besuch einer Kindertageseinrichtung genehmigen.
Anmeldung zur Vorschule
Die Anmeldungen werden von der zuständigen Schule in der Zeit von Mittwoch, 01. November 2023 bis Freitag, 26. Januar 2024 entgegengenommen
Anmeldung zur Einschulung in die 1. Klasse
Die Anmeldungen werden von der zuständigen Schule in der Zeit von Montag, 08. Januar 2024 bis Freitag, 26. Januar 2024 entgegengenommen.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Einladungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung
- Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
- Personalausweis eines/einer Sorgeberechtigten oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
- ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
- Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Vorsorgeuntersuchung (U 9-Untersuchung oder Schularztbesuch)
- Impfausweis mit zweifachem Masern Nachweis
Falls Ihnen das Anmeldeformular nicht zugesendet wurde, können Sie dieses während der Anmeldephase in unserem Schulbüro erhalten.
A l l e Kinder, die in Hamburg wohnen, sind anzumelden. Das gilt auch für diejenigen Kinder,
- die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- die während der Meldezeit vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind,
- die in ihrer sprachlichen, körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.
Einschulung
Die Sorgeberechtigten können bei der Anmeldung mehrere Schulwünsche angeben. Die Schulen entscheiden in einer Organisationskonferenz, in welche Schule Kinder, die schulpflichtig sind, eingeschult werden. Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf werden auf Wunsch der Sorgeberechtigten und nach den Notwendigkeiten des Förderbedarfs entweder in eine allgemeine Schule oder in eine spezielle Sonderschule oder in den Bildungsbereich eines Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums aufgenommen.
Die Anschrift der Grundschule können Sie dem Einladungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung entnehmen oder beim SchulinformationsZentrum (SIZ), Telefon 4 28 99-2211, erfahren.